Hier liegt dann ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und dort § 5a Abs.6 UWG vor. So zumindest das Landgericht Hamburg in einer Entscheidung (Urteil vom 21. Dezember .2018, Az.: 315 O 257/17) in einem Rechtsstreit zwischen einem Wettbewerbsverein und einem Start-Up-Unternehmen, dass auch eine Zeitschrift im Internet zur Verfügung stellt und dort Beiträge mit der Angabe „Sponsored Content“ gekennzeichnet hatte, die redaktionelle Werbung kennzeichnen sollte.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Dresden: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO umfasst bei einer Bonitätsauskunft als Verantwortlichem nicht die Auskunft hinsichtlich des Algorithmus, der Bonitätsscore bestimmt
- Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung in Kraft getreten
- LAG Hamm: Vorlage eines „Online-Attests“ beim Arbeitgeber, dass ohne Arztkontakt erteilt wurde, rechtfertigt außerordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages
- LG Bochum: Werbung mit Preisermäßigung ohne Angabe des niedrigsten Gesamtpreis, der innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern verlangt wurde, ist Verstoß gegen §§ 5a,5b IV UWG
- OLG Dresden: Werbung mit der Angabe „Unabhängiger Versicherungsmakler“ bei gleichzeitigem Erhalt von Provisionsleistungen durch Versicherungen irreführend nach § 5 UWG