Anders, im Streitfall aber nicht relevant, kann dies unter anderem dann sein, wenn ein elektronisches Buchungssystem für die Buchung von Desks vorhanden ist. So das Gericht in seinem Beschluss vom 6. August 2024 (Az.: 21 TaBV 7/24) in einem Verfahren, in dem die Einsetzung einer Einigungsstelle streitig war.
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