Das LG Berlin hatte in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss vom 12. November 2021 (Az.: 102 O 145/21) über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden gehabt. Den Antrag hatte ein Wettbewerbsverband gegen die Verwendung von zahlreichen Aussagen zur Bewerbung von Kapseln zur Nahrungsergänzung gestellt. Das Gericht sah das Argument des in Anspruch genommen werbenden Unternehmens gegen den unterlassungsanspruch nicht als begründet und zutreffend an
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Köln: Betreiber einer Internetsuchmaschine ist nach Art. 4 Nr.7 DSGVO Verantwortlicher auch bei reinem Angebot des Zugangs zu Suchergebnissen, die von anderem, konzernverbundenen, Unternehmen erzeugt werden
- LG Düsseldorf: Art.15 DSGVO ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG und eine verspätete Auskunft begründet daher ein Unterlassungsanspruch einer qualifizierten Einrichtung nach dem UKlaG
- KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft- Umsetzungsfristen laufen
- LAG Düsseldorf: Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO, wenn im Stellenbesetzungsverfahren Recherchen zu Personen in Internetsuchmaschinen durchgeführt werden und die Bewerber darüber nicht nach Art. 14 DSGVO informiert werden
- LAG Baden-Württemberg: kein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen unberechtigter Filmaufnahmen eines Beschäftigten am Arbeitsplatz, wenn dieser nicht Kontrollverlust von Daten und Missbrauch durch Dritte als Grundlage darlegen und beweisen kann