Das LG Berlin hatte in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss vom 12. November 2021 (Az.: 102 O 145/21) über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden gehabt. Den Antrag hatte ein Wettbewerbsverband gegen die Verwendung von zahlreichen Aussagen zur Bewerbung von Kapseln zur Nahrungsergänzung gestellt. Das Gericht sah das Argument des in Anspruch genommen werbenden Unternehmens gegen den unterlassungsanspruch nicht als begründet und zutreffend an
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Hamburg: kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einer europäischen Fluggesellschaft & einem Fluggastrechteportal zur Durchsetzung von Ansprüchen nach der FluggastrechteVO->keine Aktivlegitimation für Ansprüche auf Basis des UWG
- BAG: Arbeitgeber kann Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung zur Zustimmung bei Neueinstellung durch digitales Leserecht in Bezug auf Bewerbungsunterlagen erfüllen -> Dies auch vom Datenschutzrecht gedeckt
- LG Köln: Konzept für Videospiel kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung einzelner Elemente des Videospiels erkennbar ist
- OLG Bremen: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „LGA geprüft“ ohne Hinweis zu Prüfkriterien oder einer Fundstelle, wo Prüfkriterien auffindbar sind, ist eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG->Unklarer Link in Onlineverkaufsangebot reicht nicht aus
- LG Mannheim: Sorge um die Verwendung unbefugt offengelegter Daten nach Scraping von personenbezogenen Daten aus einem Account eines sozialen Netzwerkes kann einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 I DSGVO darstellen