Dies gilt auch dann, wenn mehrere Verträge nacheinander unter der Nutzung von Schaltflächen geschlossen werden. Dann muss jeder erforderliche Button bzw. die Schaltfläche auch entsprechend den Vorgaben nach § 312j III BGB gekennzeichnet sein. So das Gericht in seinem Urteil vom 23. März 2023 (Az.: 67 S 9/23) bezogen auf Flugreisebuchungsportal, bei dem vor der reinen Buchung auch eine besondere Mitgliedschaft geschlossen werden konnte.