So entschieden durch das Gericht mit Urteil vom 23. Dezember 2022 (Az.: 3 O 131/22). Der Kläger hatte ursprünglich mit dem Beklagten einen Kaufvertrag geschlossen, der dann aber angefochten wurde. Die rechtzeitige und begründete Anfechtung stellte das Gericht fest, nachdem es auch geklärt hatte, dass der Kläger sich nicht auf einen Kaufpreis von 1 EUR berufen könne für die durch den Beklagten im Wege des Sofort-Kaufs angebotenen Küche, da die Artikelbeschreibung ausdrücklich einen anderen Kaufpreis angab.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OVG Schleswig: Übermittlung von Fahrzeugdaten durch das Kraftbundesamt an örtliche Zulassungsbehörde nach Nichtteilnahme am Software-Update im Rahmen eines Rückrufes von Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit. e,) III lit. b) DSGVO gedeckt
- OLG Rostock: Werbung in Onlineverkaufsangebot für Textilien ohne pflichtige Angabe der Zusammensetzung des Produktes auf der Bestellabschlussseite ist Verstoß gegen das UWG
- OLG Nürnberg: konkrete Wettbewerbsverhältnis nach § 2 I 4 UWG zwischen Prozessfinanzierer und Unternehmen, dass als Beratungsgesellschaft Unterlagen für Entscheidungen eines Prozessfinanzierers vorbereitet
- OLG Köln: Werbung mit Bewertungen, die ein Produkt vor dessen Veränderung betrafen, im Rahmen eine trotz Produktänderung weiterhin genutzten Artikelbeschreibung auf Internetverkaufsplattform ist irreführend nach § 5 UWG
- LG Bochum: Fehlende Angaben eines bestehenden Mindestbestellwertes in Google Anzeigen ist Verstoß gegen § 5 UWG