Und, wie sollte es auch anders sein, bestehen auch bei den Gerichten noch Unklarheiten in der Rechtsanwendung. So auch in dem einstweiligen Verfügungsverfahren eines Wettbewerbsvereins gegen eine Lebensmittelhandelsunternehmen und dessen Prospektwerbung mit Rabatten unter der Gegenüberstellung des aktuellen Verkaufspreises zu einem vorherigen Verkaufspreis. In seinem Urteil vom 11. November 2022 (Az.: 38 O 144/22) führt das Gericht sehr ausführlich zu den rechtlichen Grundalgen und der Anwendung aus. Es sieht jedoch in der konkreten Bewerbung keinen Rechtsverstoß gegen § 11 PAngV und damit auch §§ 5a,5b UWG .
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Bamberg: Fitnessstudio muss bei Werbung für Laufzeitverträge Gesamtpreis für gesamte Laufzeitzeit angeben und nicht nur den Preis pro Monat -> Verstoß gegen §§ 5a I, 5b I Nr. 3 UWG
- LG Hamburg: „Alter Wein in neuen Schläuchen“- Fehlende Informationen zum Widerrufsrecht bei Angeboten an Verbraucher über Onlineshop sind Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
- OLG Nürnberg: Blickfangwerbung mit Angabe „20% auf alle Ostersüßwaren“ irreführend, wenn über Erläuterung einer in der Angabe enthaltenen Fußnote bestimmte Ostersüßwaren von der Preisreduzierung ausgenommen sind
- BayObLG: Wirksamer Einbezug von AGB bei B2B-Vertrag bei deutlichem Hinweis auf Geltung der AGB und Auffindbarkeit unter Benennung einer URL bzw. Internetseite
- LG Frankenthal: Wenn ein Makler in die Wohnung oder Haus gelassen wird, um Fotos für ein Exposé zu erstellen, ist die eine ausreichende Einwilligung nach Art. 6 I lit a.) DSGVO für die Erstellung und Veröffentlichung der Fotos aus datenschutzrechtlicher Sicht