Ohne Beleg ist diese eine nach § 5 UWG irreführende Angabe und damit auch unzulässig geschäftliche Handlung. So entschieden durch das LG Erfurt in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren durch Urteil vom 15.Juli 2021 (Az.: 3 O 1323/20). Ein Wettbewerbsverein hatte die Werbung für ein Haarserum mit zahlreichen Aussagen beanstandet.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Düsseldorf: Prokurist und Mitgesellschafter eines Unternehmens kann unter Umständen wegen Verletzung von Patentrechten in Anspruch genommen werden
- AG München: Kein Widerrufsrecht aus Fernabsatzrecht bei individuell auf Kundenwunsch nach Absprache angefertigtem Schrank
- LG Bochum: Fehlt in der Google-Werbeanzeige für ein mit einem Verkaufspreis beworbenes Produkt der Hinweis auf bestehenden Mindestbestellwert so liegt eine Irreführung durch Unterlassen nach §§ 5a I,5b IV UWG vor
- BGH: Werbung mit der Angabe „Bequemer Kauf auf Rechnung“ in Onlineshop kann Angabe zur Verkaufsförderung im Sinne des § 6 I 3 DDG sein
- LAG Hamm: 15.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bei trotz Widerspruch fortgesetzter dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen und Betriebsräumen durch Arbeitgeber über einen Zeitraum von 22 Monaten