So das Gericht in seinem Urteil vom 22. Dezember 2022 (Az.: 21 O 20/21) im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Onlinehändler. Dieser hatte Guthabenpunkte für ein Guthabenkonto für weitere Einkäufe vergeben, wenn Kunden eine Bewertung abgegeben hatten. Dazu war ein Account bei dem Onlinehändler erforderlich.