Dann, so das Gericht in seinem Urteil vom 25. Januar 2024 (Az.: 81 O 32/23 ist die Angabe irreführend.
LG Köln: Angabe „CO2-neutral reisen. Zusammen machen wir das Fliegen nachhaltiger: CO2 -Emissionen ausgleichen und abheben“ einer Fluggesellschaft irreführend, wenn sich Projekte zum „Co2-Ausgleich“sich nicht als tragfähig erweisen
