Das Gericht hatte in seinem Urteil vom 21. Dezember 2023 (Az.: 14 O 292/22) in einem Gerichtsverfahren rund um Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche zu einer Urheberrechtsverletzung auf einer italienischen Internetseite zu entscheiden. Bei dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch nahm das Gericht eine Halbierung der Forderung des Klägers vo.