Probleme können sich für den Werbenden ergeben, wenn dieser nicht nachweisen kann, dass die Nutzung des Kontaktformulars tatsächlich willentlich und wissentlich durch den per E-Mail kontaktierten erfolgt ist. Dann droht ein Verstoß gegen § 7 UWG, wie auch das LG Köln in seinem Urteil vom 7. April 2022 (Az.: 81 O 88/21) festgestellt hat. Wegen E-Mail-Übersendungen wurde durch einen nach § 8b UWG legitimierten Verein ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BFH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO vor Finanzgerichten richtet sich immer gegen datenschutzrechtlich Verantwortlichen und nicht gegen den Spruchkörper des Finanzgerichts
- OLG Stuttgart: konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Hersteller von Gaming-Stühlen und Internet-Portal, zu dem Tests von Gaming-Stühlen veröffentlicht werden
- LG Dortmund: Verweigerungsrecht bei Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO aus der Teilnahme an Online-Glücksspielen wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Rechts, wenn Daten dem Auskunftsbegehrenden vorliegen müssten
- OLG Nürnberg: kein Anspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO für Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Schufa, da Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit f.) DSGVO erfüllt
- LG Köln: Werbung einer Fluggesellschaft mit Angaben zur Klimaneutralität irreführend, sofern Kunden durch Zusatzleistungen im Buchungsvorgang Angebote für Klimaschutzprojekte auswählen können