So das Gericht in seinem Endurteil vom 09.Juli 2024 (Az.: 1 HK O 12576/23) in einem Rechtsstreit des Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. mit einem Anbieter einer Online-Zeitung. Dieser hatte zwischen Teasern, also Vorschautexten mit Bezug zu verlinkten ausführlichen Darstellungen, für werbliche Beiträge diese gerade nicht als Werbung gekennzeichnet und diese Teaser waren zwischen Teasern zu redaktionellen Inhalten dargestellt. Zu Unrecht, wie das Gericht in seinem Urteil feststellte, und das beklagte Unternehmen unter anderem zur Unterlassung verurteilte.
Kategorien
Neueste Beiträge
- EuGH: Datenschutzaufsichtsbehörde muss nicht in jedem Fall eines Verstoßes gegen die DSGVO Maßnahmen ergreifen oder auch Bußgelder verhängen
- OLG Nürnberg: Werbung mit einem Preisnachlass ist wettbewerbswidrig, wenn der niedrigste Preis der letzten 30 Tage, auf den sich die Preisermäßigung bezieht, für den Verbraucher im Rahmen der Werbung nur schwer ermittelt werden kann.
- OLG Hamm: Ansprüche aus Art. 82 DSGVO können an Unternehmen oder andere Dritte abgetreten und durch diese geltend gemacht werden
- EuGH: Preisermäßigung mit eigenen Verkaufspreisen – Gegenübergestellt werden darf nur der niedrigste Preis der letzten 30 Tage und gerade nicht der Verkaufspreis vor der beworbenen Preissenkung
- BGH: früheres Vereinsvorstandsmitglied kann gegen das Registergericht einen Anspruch auf Löschung seiner im Vereinsregister eingetragenen personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO haben