Dies, so die Ansicht des Gerichts in dem, stand heute nicht rechtskräftigen, Endurteil vom 13. Februar 2023 (Az.: 4 HK O 14545/21), wenn der Eindruck beim Betrachter erweckt wird, die Siegeln würden aufgrund objektiver und nachprüfbarer Kriterien vergeben. Dies war zum Zeitpunkt der Werbung nicht so, da die Siegel vergeben wurden, in dem Empfehlungen von ärztlichen Kollegen, Bewertungen von Patienten oder gar eine Selbstauskunft zugrunde gelegt wird.