So das Gericht in seinem Endurteil vom 22. Mai 2024, Az.: 6 O 2465/23. In dem Rechtsstreit waren verschiedene, durch den Kläger geltend gemachte Ansprüche streitig. Unter anderem hatte der Kläger mindestens 5.000 EUR Schadensersatz auf Basis von behaupteten Datenschutzrechtrechtsverletzungen begehrt. Das Gericht wies die Datenschutzrechtsverletzung als nicht bestehend zurück.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Düsseldorf: Prokurist und Mitgesellschafter eines Unternehmens kann unter Umständen wegen Verletzung von Patentrechten in Anspruch genommen werden
- AG München: Kein Widerrufsrecht aus Fernabsatzrecht bei individuell auf Kundenwunsch nach Absprache angefertigtem Schrank
- LG Bochum: Fehlt in der Google-Werbeanzeige für ein mit einem Verkaufspreis beworbenes Produkt der Hinweis auf bestehenden Mindestbestellwert so liegt eine Irreführung durch Unterlassen nach §§ 5a I,5b IV UWG vor
- BGH: Werbung mit der Angabe „Bequemer Kauf auf Rechnung“ in Onlineshop kann Angabe zur Verkaufsförderung im Sinne des § 6 I 3 DDG sein
- LAG Hamm: 15.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bei trotz Widerspruch fortgesetzter dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen und Betriebsräumen durch Arbeitgeber über einen Zeitraum von 22 Monaten