Das LG Wiesbaden hat in einem Rechtsstreit durch Urteil vom 20. Januar 2022 (Az.: 10 O 14/21) entschieden, dass ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch auf Basis von Rechtsnormen aus der DSGVO nicht geltend gemacht werden kann, da die DSGVO keine entsprechenden Anspruchsgrundlage für einen solchen Anspruch vorsehe. Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Kunden gegen den Betreiber eines Onlineshops auf Unterlassung der Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittanbieter zur Nutzung der Daten im Wege des sog. Tracking. Der Kläger hatte geltend gemacht, dass die einzelnen im Klageantrag enthaltenen Dienste ohne Einwilligung des Klägers durch den Betreiber des Onlineshops genutzt worden waren.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OVG Schleswig: Übermittlung von Fahrzeugdaten durch das Kraftbundesamt an örtliche Zulassungsbehörde nach Nichtteilnahme am Software-Update im Rahmen eines Rückrufes von Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit. e,) III lit. b) DSGVO gedeckt
- OLG Rostock: Werbung in Onlineverkaufsangebot für Textilien ohne pflichtige Angabe der Zusammensetzung des Produktes auf der Bestellabschlussseite ist Verstoß gegen das UWG
- OLG Nürnberg: konkrete Wettbewerbsverhältnis nach § 2 I 4 UWG zwischen Prozessfinanzierer und Unternehmen, dass als Beratungsgesellschaft Unterlagen für Entscheidungen eines Prozessfinanzierers vorbereitet
- OLG Köln: Werbung mit Bewertungen, die ein Produkt vor dessen Veränderung betrafen, im Rahmen eine trotz Produktänderung weiterhin genutzten Artikelbeschreibung auf Internetverkaufsplattform ist irreführend nach § 5 UWG
- LG Bochum: Fehlende Angaben eines bestehenden Mindestbestellwertes in Google Anzeigen ist Verstoß gegen § 5 UWG