Das LG Wiesbaden hat in einem Rechtsstreit durch Urteil vom 20. Januar 2022 (Az.: 10 O 14/21) entschieden, dass ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch auf Basis von Rechtsnormen aus der DSGVO nicht geltend gemacht werden kann, da die DSGVO keine entsprechenden Anspruchsgrundlage für einen solchen Anspruch vorsehe. Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Kunden gegen den Betreiber eines Onlineshops auf Unterlassung der Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittanbieter zur Nutzung der Daten im Wege des sog. Tracking. Der Kläger hatte geltend gemacht, dass die einzelnen im Klageantrag enthaltenen Dienste ohne Einwilligung des Klägers durch den Betreiber des Onlineshops genutzt worden waren.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise müssen auf dem Kennzeichnungsetikett von Liquids für E-Zigaretten in einem visuellen Zusammenhang dargestellt werden
- OLG Bamberg: Fitnessstudio muss bei Werbung für Laufzeitverträge Gesamtpreis für gesamte Laufzeitzeit angeben und nicht nur den Preis pro Monat -> Verstoß gegen §§ 5a I, 5b I Nr. 3 UWG
- LG Hamburg: „Alter Wein in neuen Schläuchen“- Fehlende Informationen zum Widerrufsrecht bei Angeboten an Verbraucher über Onlineshop sind Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
- OLG Nürnberg: Blickfangwerbung mit Angabe „20% auf alle Ostersüßwaren“ irreführend, wenn über Erläuterung einer in der Angabe enthaltenen Fußnote bestimmte Ostersüßwaren von der Preisreduzierung ausgenommen sind
- BayObLG: Wirksamer Einbezug von AGB bei B2B-Vertrag bei deutlichem Hinweis auf Geltung der AGB und Auffindbarkeit unter Benennung einer URL bzw. Internetseite