So das Oberlandesgericht München in ein aktuellen Entscheidung (Urteil vom 28. Februar 2019, Az. 6 U 914/189. In einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Unternehmen im Bereich der Energieversorgung waren zahlreichen Handlungen und deren wettbewerbsrechtliche Bewertung streitig. Darunter auch die Bewertung, nachdem per Beweisaufnahme festgestellt worden war, dass durch das beklagte Unternehmen bzw. deren im Auftrag handelnde Personen, eine Telefonnummer angegeben worden war, unter der aber keine Kontaktaufnahme möglich war, ob dies wettbewerbswidrig war. Die Richter des OLG München bejahten dies.
Kategorien
Neueste Beiträge
- EuGH: Datenschutzaufsichtsbehörde muss nicht in jedem Fall eines Verstoßes gegen die DSGVO Maßnahmen ergreifen oder auch Bußgelder verhängen
- OLG Nürnberg: Werbung mit einem Preisnachlass ist wettbewerbswidrig, wenn der niedrigste Preis der letzten 30 Tage, auf den sich die Preisermäßigung bezieht, für den Verbraucher im Rahmen der Werbung nur schwer ermittelt werden kann.
- OLG Hamm: Ansprüche aus Art. 82 DSGVO können an Unternehmen oder andere Dritte abgetreten und durch diese geltend gemacht werden
- EuGH: Preisermäßigung mit eigenen Verkaufspreisen – Gegenübergestellt werden darf nur der niedrigste Preis der letzten 30 Tage und gerade nicht der Verkaufspreis vor der beworbenen Preissenkung
- BGH: früheres Vereinsvorstandsmitglied kann gegen das Registergericht einen Anspruch auf Löschung seiner im Vereinsregister eingetragenen personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO haben