so rechtfertigt dies nach Ansicht des Arbeitsgerichts Düsseldorf eine ausserordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Urteil vom 12. Juli 2016, Az.: 15 Ca 1769/16). Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein ausserdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Im Streitfall hat der klagende Arbeitnehmer im Jahre 2014 bereits im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt einen Totalschaden verursacht und war dafür arbeitsrechtlich abgemahnt worden.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Unterlassungsklageverfahren aus UWG oder gewerblichen Schutzrechten kann auch im Falle der Insolvenz bei Durchführung der Eigenverwaltung durch Insolvenzschuldner als Aktivprozess wieder aufgenommen werden
- Vorabentscheidungsersuchen des OGH aus Österreich zur Anwendung des Art.22 DSGVO bei automatischen Prüfungen der Bonität von Kunden eines Versandhändlers im Rahmen der Auswahl von Zahlungsarten
- EuGH: Kein Anspruch auf Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft aus Art.17 DSGVO und dem dort enthaltenen Recht auf Löschung
- AG Wesel: 500 EUR Schadensersatz nach Art.82 DSGVO bei Versendung von Steuererklärung durch Steuerberater an alte Anschrift von Mandanten
- OLG Dresden: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nach Scraping personenbezogener Daten aus sozialem Netzwerk mangels Kontrollverlust, wenn diese bereits vor dem Vorfall im Internet veröffentlicht wurden