Mit einem solchen Vorwurf hatte sich das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 7. Februar 2023 (Az.: 6 U 55/22) zu beschäftigen In dem Rechtsstreit waren verschiedene Handlungen zu bewerten in einem Rechtsstreit zwischen einem Luftfahrunternehmen und einem Anbieter der Durchsetzung von Fluggastrechten. Letzterer hatte in einer Werbedarstellung mit Bewertung des Anbieters „Trustpilot“ geworben. Dies, so das Gericht, irreführend, da die Werbung im Zusammenhang mit einem konkreten beworbenen Leistungsangebot stand und nicht mit dem beklagten Unternehmen, dass eigentlich über den Anbieter bewertet werden würde.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LArbG Baden-Württemberg: 10.000 EUR Schadensersatz wegen Video- und Fotonutzung eines Beschäftigten über mehrere Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus
- LG Hamburg: Werbung für Produkte mit der Angabe „revolutionär“ setzt deutlichen Abstand zu anderen Produkten vorausLiegt dies nicht vor, so liegt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung nach § 5 UWG. So das Gericht in dem Urteil vom 28. Juni 2023 (Az.: 315 O 116/23) in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen zwei Unternehmen, die Spülmaschinenprodukte anbieten. Die Verfügungsbeklagte hatte ein neues Produkt mit werblichen Angaben beworben und dabei auch das Attribut „revolutionär“ in Bezug auf die Leistungen des neuen Produktes verwendet. Jedoch, so das Gericht, in den Entscheidungsgründen konnte dieses Attribut nicht durch das beworbene Produkt erfüllt werden.
- LG Berlin: Bewerbung einer Armbanduhr, die mit einem Quarzwerk funktioniert, mit der Abbildung eines mechanischen Uhrwerkes ist irreführend
- LG Berlin: Vertrieb von Getränken in pfandpflichtigen Einwegverpackungen ohne Pfanderhebung ist Verstoß gegen § 3a UWG
- Anwendungshinweise zum Angemessenheitsbeschluss zum EU‐US Data Privacy Framework durch Datenschutzkonferenz veröffentlicht