So das Gericht in seinem Urteil vom 30. Juni 2023 (Az.: 3 U 428/23) im Rahmen eines Rechtsstreites rund um eine Beitragserhöhung, in dem ursprüngliche auch an Anspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht worden war, der aber durch den Kläger aus prozessualen Gründen für erledigt erklärt worden war.
OLG Dresden: auslösende Faktoren für Beitragserhöhungen einer Krankenversicherung sind keine personenbezogenen Daten -> Daher auch kein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO
