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OLG Dresden: kein Ansprüche auf Unterlassung, Herausgabe und Auskunftserteilung aus der DSGVO zu Gunsten einer juristischen Person

Datenschutz/Datensicherheit

Das Gericht begründet dies in seinem Urteil vom 14. März 2023 (Az.: 4 U 1377/22) zutreffend damit, dass die DSGVO nicht zu Gunsten von juristischen Personen, sondern zu Gunsten von natürlichen Personen Anwendung findet.

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