So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 4. Februar 2025 (Az.: 4 U 1627/22) in einem Rechtsstreit rund um die Erhöhung von Prämien zu einer privaten Krankenversicherung. Im Zuge dessen wurde auch ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht. Dieser war aber nicht verjährt.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Dresden: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO umfasst bei einer Bonitätsauskunft als Verantwortlichem nicht die Auskunft hinsichtlich des Algorithmus, der Bonitätsscore bestimmt
- Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung in Kraft getreten
- LAG Hamm: Vorlage eines „Online-Attests“ beim Arbeitgeber, dass ohne Arztkontakt erteilt wurde, rechtfertigt außerordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages
- LG Bochum: Werbung mit Preisermäßigung ohne Angabe des niedrigsten Gesamtpreis, der innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern verlangt wurde, ist Verstoß gegen §§ 5a,5b IV UWG
- OLG Dresden: Werbung mit der Angabe „Unabhängiger Versicherungsmakler“ bei gleichzeitigem Erhalt von Provisionsleistungen durch Versicherungen irreführend nach § 5 UWG