So das Gericht in seinem Urteil vom 6. Juli 2023 (Az.: 20 U 152/22) in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen. Zu den Details der Bewerbung wird auf die Screenshots verwiesen, die im Urteil abrufbar sind. Das Gericht sah den geltend gemachten Unterlassungsanspruch als nicht als gegeben an. Es verneinte eine Irreführung nach § 5 UW.