So das Gericht in seinem Urteil vom 14. November 2024 (Az.: 6 U 188/24) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Vertrieb eines Arzneimittels, bei dem das in Anspruch genommene Unternehmen bezogen auf ein Arzneimittel erst Vorprüfungen auf dem Weg zur erforderlichen Zulassung als Arzneimittel durchgeführt.
OLG Frankfurt a.M.: Kein Anspruch aus dem UWG, wenn nur ein potentielles Wettbewerbsverhältnis vorliegt; Dann besteht keine Anspruchsberechtigung nach § 8 III 1 UWG
