Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. So das OLG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 09. Juni 2022 (Az. 6 U 232/21) in einem wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren. Betroffen war Amazon mit dem Einbezug von Kundenbewertungen auf der deutschen Verkaufsplattform, die von ausländischen Plattformen gewonnen und dort zu den angebotenen Produkten abgeben worden waren („Early Reviewer Programms“ (ERP)). Diese können gegen Entgelt erworbene werden und flie0en in die Gesamtbewertung von angebotenen Produkten ein. Es fehlt aber ein Hinweis darauf, dass diese gegen Bewertungen gegen Entgelt erworben wurden.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LG Bochum: Werbung mit Siegel „Focus Top Mediziner“ ohne weitere Erläuterungen auf Internetseite ist wettbewerbswidrig
- OLG München: Selbst wenn Landgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren einer Fristverlängerung um einen Tag zustimmt, kann das Berufungsgericht den Wegfall der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 UWG in Wettbewerbsstreitsache annehmen
- OLG Hamburg: Dringlichkeitsvermutung bei Kennzeichenrechtsstreit nach § 140 III MarkenG widerlegt, wenn zwischen Kenntniserlangung der behaupteten Rechtsverletzung und Stellung eines Antrages auf einstweilige Verfügung mehr als 8 Wochen vergehen
- OLG Hamburg: Werbung mit der Angabe „Vergleichsportal“ und/oder „größtes Vergleichsportal“ durch Onlineshop irreführend nach § 5 UWG, wenn ausschließlich Waren im Namen und/oder auf Rechnung eines Unternehmens der eigenen Unternehmensgruppe angeboten werden
- OLG Nürnberg: Kündigungsbutton für Kündigung eines Abo-Ticktes im ÖPNV, der nur in einem geschützten Kundenbereich verfügbar ist, verstößt gegen § 312k BGB