So das Gericht in seinem Beschluss vom 21. August 2023 (Az.: 6 W 24/20). In dem Beschwerdeverfahren waren unter anderem die Festsetzung von Patentanwaltskosten in dem Rechtsstreit streitig. Die Beauftragung und damit auch Kostenerstattung sah das Gericht nicht als zweckentsprechende Rechtsverfolgung an und setzte die Kosten ab.
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