So das Gericht in seinem Urteil vom 20. Juni 2024 (Az.: 6 U 128/23) im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreites eines qualifizierten Wirtschaftsverbandes, der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V., mit einem Onlineshop, über den der Kauf von Fahrrädern möglich ist. Dieser hatte mit Kundenbewertungen geworben und dabei wurde nach dem Gewinnspiel in dem Onlineshop mit den generierten Bewertungen geworben. Dabei erfolgte aber nur an der Stelle der Darstellung der Gesamt-Sternebewertung und eines grünen Buttons „Bewertung abgeben“, dort unterhalb, ein Hinweis, dass alle veröffentlichten Bewertungen an einem Gewinnspiel teilgenommen haben.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Köln: Werbung eines Luftfahrtunternehmens mit Angabe „CO2-neutral reisen“ bei unzureichender Aufklärung ist irreführend nach § 5 UWG
- OLG Karlsruhe: Abmahnung nach § 13 III UWG unberechtigt, wenn bei der Abmahnung feststand, dass der Unterlassungsanspruch verjähren würde, bevor die eingeräumte Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung endet
- Schließung der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) kommt- Entsprechende EU-Verordnung wird mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben
- OLG Köln: Verkauf eines Produktes im Paket mit einer geringfügigen Zugabe kann eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr.4 UWG sein, wenn der Verkauf auf Amazon stattfindet und dort ein „Anhängen“ an die entsprechende Produktbeschreibung (ASIN) für einen Mitbewerber nicht möglich ist
- OLG Düsseldorf: Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO begründet Schuldverhältnis; Wird Monatsfrist des Art. 12 III 1 DSGVO nicht eingehalten, so tritt ohne Mahnung Verzug nach § 286 II 2 BGB ein