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OLG Hamm: Einwilligung für E-Mail muss konkrete Art der Werbung umfassen

E-Commerce / Wettbewerbsrecht

Dies ist rechtlich keine Neuerung, wurde jedoch durch das OLG Hamm in einem Gerichtsverfahren durch Urteil vom 3. November 2022 (Az.: 4 U 201/21) erneut entschieden. Dort war eine Einwilligung nicht so genau, dass die Übersendung von personalisierten Newslettern umfasst war.

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