So in dem zu entscheidenden Fall, in dem ein Sonnenschirm mit einem Produktfoto beworben worden war, das konkrete Produkt konfiguriert werden konnte, die abgebildeten Betonplatten aber im Rahmen der Nutzung des Konfigurators nicht ausgewählt werden konnten. Das Gericht sah den geltend gemachten Unterlassungsanspruch in seinem Urteil vom 2. Februar 2023 (Az.: 4 U 167/22) als gegeben a.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Informationen über den Zeitpunkt und die Höhe des Alt- und Neubeitrags für jede erfolgte Beitragsanpassung, über den Zeitpunkt erfolgter Tarifbeendigungen und Tarifwechsel unter Angabe des Herkunfts- und Zieltarifs und über den Zeitpunkt erfolgter Tarifbeendigungen sind nur bei Verknüpfung mit natürlicher Person personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO
- BFH: Klage auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gegenüber Finanzbehörde ist unzulässig, sofern der Anspruch nicht zuvor durch die Finanzbehörde abgelehnt worden ist
- BGH: Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen verlängert sich nicht auf maximal 12 Monate und 14 Tage, wenn konkrete Widerrufsbelehrung das Bestehen eines Widerrufsrechts durch abstrakte Formulierungen mit der Verbrauchereigenschaft des Käufers & die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verbindet, ohne eine individuelle Anpassung vorzunehmen
- OVG Rheinland-Pfalz: Beschwerderecht nach Art. 77 I DSGVO geht im Todesfall nicht auf Erben über
- BGH: Markrechtverletzung in elektronischen Werbeanzeigen oder Verkaufsangeboten sind in dem Land begangen worden, auf den sich die Werbung oder Verkaufsangebote durch deren Ausgestaltung ausrichten