In seinem Beschluss vom 21. Dezember 2023 (Az.: 7 U 137/23) hält das Gericht trotz der Entscheidung des EuGH vom 14. Dezember 2023 weiterhin an seiner Rechtsansicht fest, dass kein Schadensersatzanspruch pauschal begründet ist, sondern dass ein konkreter Schaden im Einzelfall dargelegt und bewiesen werden muss.
Kategorien
Neueste Beiträge
- EuGH: Datenschutzaufsichtsbehörde muss nicht in jedem Fall eines Verstoßes gegen die DSGVO Maßnahmen ergreifen oder auch Bußgelder verhängen
- OLG Nürnberg: Werbung mit einem Preisnachlass ist wettbewerbswidrig, wenn der niedrigste Preis der letzten 30 Tage, auf den sich die Preisermäßigung bezieht, für den Verbraucher im Rahmen der Werbung nur schwer ermittelt werden kann.
- OLG Hamm: Ansprüche aus Art. 82 DSGVO können an Unternehmen oder andere Dritte abgetreten und durch diese geltend gemacht werden
- EuGH: Preisermäßigung mit eigenen Verkaufspreisen – Gegenübergestellt werden darf nur der niedrigste Preis der letzten 30 Tage und gerade nicht der Verkaufspreis vor der beworbenen Preissenkung
- BGH: früheres Vereinsvorstandsmitglied kann gegen das Registergericht einen Anspruch auf Löschung seiner im Vereinsregister eingetragenen personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO haben