In seinem Beschluss vom 21. Dezember 2023 (Az.: 7 U 137/23) hält das Gericht trotz der Entscheidung des EuGH vom 14. Dezember 2023 weiterhin an seiner Rechtsansicht fest, dass kein Schadensersatzanspruch pauschal begründet ist, sondern dass ein konkreter Schaden im Einzelfall dargelegt und bewiesen werden muss.
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