So das Gericht mit Urteil vom 29. August 2024 (Az.: 4 UKl 2/24) in einem durch die Verbraucherzentrale NRW e.V. als Kläger geführte Verfahren. Streitgegenständlich waren verschiedene Social-Media-Posting der beklagten Arztpraxis.
OLG Hamm: Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern zur Behandlung durch Unterspritzung mit Hyaluronsäure & Botox ist Verstoß gegen § 11 I 3 Nr. 1 HWG, da operativ plastisch-chirurgische Eingriff
