So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 26. April 2023 (Az.: 8 U 94/22) in einem Rechtsstreit von einem Vereinsmitglied mit einem Verein in Bezug auf bevorstehenden Gremienwahlen und damit verbundene Kontaktaufnahme des klagenden Mitglieds mit anderen Vereinsmitgliedern.
OLG Hamm: Zum Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Herausgabe einer Mitgliederliste mit Kontaktdaten der Vereinsmitglieder- Rechtgrundlage des Art. 6 I lit.b) DSGVO findet Anwendung
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