die Verkehrserwartung & Zumutbarkeit zu berücksichtigen. So das Gericht in seinem Urteil vom 27. Juli 2023 (Az.: 19 U 83/22) in einem Rechtsstreit rund um Ansprüche aus einem Vertrag, bei dem auch eine Fehlüberweisung auf ein Drittkonto hinsichtlich der Kaufpreisforderung erfolgte und diese Zahlung durch eine E-Mail mit einer gefälschten Rechnung veranlasst worden war. Diese sei, so der Beklagte, durch einen Hackerangriff verursacht. Diese Fehlversendung sah der Kläger als Pflichtverletzung nach § 280 I BGB an.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LArbG Berlin-Brandenburg: Einschränkungen in Unternehmen mit Betriebsrat zur mobilen Arbeit (nur 1 Tage die Woche, weiteres mit gesonderter Begründung + Gewährleistung primärer Anwesenheit) greift in Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 I Nr.14 BetrVG ein
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: Daten der Kunden eines Apothekers, die bei der Bestellung von apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf einer Online-Verkaufsplattform übermittelt werden, sind keine „Gesundheitsdaten“ nach Art. 9 DSGVO
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: DSGVO steht nationalen Ansprüchen, in Deutschland dem UWG, nicht entgegen, dass auch Mitbewerber Verstöße gegen die DSGVO mittels des Wettbewerbsrechts geltend machen können
- OLG Hamburg: kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einer europäischen Fluggesellschaft & einem Fluggastrechteportal zur Durchsetzung von Ansprüchen nach der FluggastrechteVO->keine Aktivlegitimation für Ansprüche auf Basis des UWG
- BAG: Arbeitgeber kann Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung zur Zustimmung bei Neueinstellung durch digitales Leserecht in Bezug auf Bewerbungsunterlagen erfüllen -> Dies auch vom Datenschutzrecht gedeckt