So das OLG Koblenz in seinem Urteil vom 18. Mai 2022 (Az.: 5 U 2141/21). Ein Schadenersatzanspruch war in einem Rechtsstreit um Zahlungsansprüche aus einem Mobilfunkvertrag im Wege der Widerklage geltend gemacht worden. Dies waren damit begründet worden, dass gegen den Beklagten ein Eintrag erfolgt sein, obwohl dieser den gestellten Rechnungen unter anderem mit dem Einwand eines erfolgten Widerrufs entgegengetreten war.