Zu beiden Themen hat sich das OLG Köln in seinem Urteil vom 13. Mai 2022 (Az.: 20 U 198/21) geäußert. Am gleichen Tag erging in einem weiteren Verfahren zu einem gleichgelagerten Fall ebenfalls ein Urteil mit gleichem Wortlaut (Urteil vom 13.Mai 2022, Az.: 20 U 295/321). Die nachfolgenden Ausführungen und Zitate betreffen die zuerst genannte Entscheidung. Im Gerichtsverfahren stritten sich eine Versicherung und ein Kunde um die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung des Klägers und einen Auskunftsanspruch. Das OLG Köln setzt sich mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte auseinander, sieht aber nicht einen ganz so weiten Anwendungsbereich des Argumentes des Rechtsmissbrauchs durch die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO.
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