Zu beiden Themen hat sich das OLG Köln in seinem Urteil vom 13. Mai 2022 (Az.: 20 U 198/21) geäußert. Am gleichen Tag erging in einem weiteren Verfahren zu einem gleichgelagerten Fall ebenfalls ein Urteil mit gleichem Wortlaut (Urteil vom 13.Mai 2022, Az.: 20 U 295/321). Die nachfolgenden Ausführungen und Zitate betreffen die zuerst genannte Entscheidung. Im Gerichtsverfahren stritten sich eine Versicherung und ein Kunde um die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung des Klägers und einen Auskunftsanspruch. Das OLG Köln setzt sich mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte auseinander, sieht aber nicht einen ganz so weiten Anwendungsbereich des Argumentes des Rechtsmissbrauchs durch die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Köln: Werbung eines Luftfahrtunternehmens mit Angabe „CO2-neutral reisen“ bei unzureichender Aufklärung ist irreführend nach § 5 UWG
- OLG Karlsruhe: Abmahnung nach § 13 III UWG unberechtigt, wenn bei der Abmahnung feststand, dass der Unterlassungsanspruch verjähren würde, bevor die eingeräumte Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung endet
- Schließung der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) kommt- Entsprechende EU-Verordnung wird mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben
- OLG Köln: Verkauf eines Produktes im Paket mit einer geringfügigen Zugabe kann eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr.4 UWG sein, wenn der Verkauf auf Amazon stattfindet und dort ein „Anhängen“ an die entsprechende Produktbeschreibung (ASIN) für einen Mitbewerber nicht möglich ist
- OLG Düsseldorf: Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO begründet Schuldverhältnis; Wird Monatsfrist des Art. 12 III 1 DSGVO nicht eingehalten, so tritt ohne Mahnung Verzug nach § 286 II 2 BGB ein