So das Landgericht Köln in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 3. April 2018, Az.: 31 O 179/17). In dem Rechtsstreit war die Frage der Verletzung von Kennzeichenrechten unter anderem durch die Registrierung einer Domain streitig. Das Landgericht sieht hier den Domaininhaber, der im Rahmen eines Webdesignvertrages auch die Registrierung der Domain für seinen ausländischen Kunden vertraglich vereinbart hatte, als Beklagter der geltend gemachten Ansprüche, unter anderem auf Unterlassung, als gegeben an. Die Argumentation des Beklagten, dass er nur Treuhänder gewesen sei, da gemäß den Richtlinien der DENIC eG keine Domaininhaberschaft für den Kunden aus dem Ausland möglich sei, verfing nicht.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LG Freiburg: Verärgerung über mehr Spam-E-Mails ist kein Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO
- LAG Bremen: Sachvortragsverwertungsverbot, wenn Arbeitgeber private Kommunikation auf Dienstrechner in der Webanwendung von WhatsApp liest und als Grundlage von arbeitsrechtlichen Maßnahmen verwendet
- OLG Hamm: Abgemahnter,der weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt, muss keine Kosten des Rechtsstreits tragen, wenn die Abmahnung auf der Verletzung von gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten nach § 13 IV UWG beruht& er aussergerichtlich eine nicht-strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt
- OLG Düsseldorf: Werbung für Teil einer Photovoltaikanlage unter Preisangabe nicht wettbewerbswidrig, wenn nicht erkennbar ist, dass der beworben Preis Umsatzsteuer in Höhe von 0% enthält & an welche Voraussetzungen diese Höhe der Umsatzsteuer geknüpft ist
- OLG Düsseldorf: keine Ansprüche aus dem Urheberrecht eines Fotografen gegen Hotelbetreiber, wenn dieser Fotos eines Hotelzimmer im Internet veröffentlicht und dabei eine Fototapete darstellt, die Foto des Fotografen enthalten