Eine solche Werbemaßnahme hatte das OLG Köln zu bewerten. In dem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit zwischen zwei Unternehmen, die Matratzen und Bettwaren vertreiben, war eine Werbeaktion des beklagten Unternehmens zu bewerten. Dieses hatte, so den Entscheidungsgründen des Urteils vom 3. Dezember 2021 (Az.: 6 U 62/21) zu entnehmen, unter Nutzung von Cookies Internetnutzer, die die Internetseite der Beklagten aufriefen, immer wieder Rabattkaktionen dargestellt, die zeitlich ohne Unterbrechung aufeinander folgten. Das klagende Unternehmen sah darin eine wettbewerbsrechtliche Irreführung, da der Betrachter immer einen angegebenen Zeitraum des Rabattes sehe und dadurch sich mit dem Angebot der Beklagten beschäftigt innerhalb des beworbenen Zeitraumes, obwohl der Rabatt in folgenden Zeiträumen ebenfalls gewährt werde. Das OLG Köln sah die konkret streitgegenständliche Werbung als irreführend an.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG München: Beschränkung der Kontoverbindungen im Rahmen der SEPA-Lastschrift auf Konten im EU-Raum ist Verstoß gegen Art. 9 SEPA-Verordnung -> Damit auch Verstoß gegen § 3a UWG
- LG Köln: unberechtigte Urheberrechtsbeschwerde gegenüber einer Streaming-Plattform ist rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn Ziel Blockade der Inhalte ist
- EuGH: Erhebung der Angabe des Geschlechts als personenbezogenes Datum bei Abschluss eines Beförderungsvertrags für Kundenkommunikation nicht von Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit.b) DSGVO mangels Erforderlichkeit umfasst/Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 I lit.f) DSGVO unter bestimmten Vorgaben denkbar
- OLG Frankfurt a.M.: Kein Anspruch aus dem UWG, wenn nur ein potentielles Wettbewerbsverhältnis vorliegt; Dann besteht keine Anspruchsberechtigung nach § 8 III 1 UWG
- KG Berlin: Werbung muss in Newsletter ausreichend als solche kenntlich gemacht werden;dies ist nicht der Fall, wenn das Wort „Anzeige“ im Schriftbild nicht klar dargestellt wird