Eine sehr gute Zusammenstellung bietet hier die aktuelle Veröffentlichung  des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und hilft Unternehmen ggf. bei der Entscheidung bzw. Feststellung, dass ein solcher Beauftragter zwingend erforderlich ist, um den rechtlichen Vorgaben zu genügen.

Quelle:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/praxisratgeber-ds-beauftragte/