Softwarerecht

Nahezu jedes Unternehmen nutzt Software für die Erbringung von Dienstleistungen oder die Herstellung, Vertrieb oder den Verkauf von Waren.

Damit verbunden steigen auch rechtliche und tatsächliche Risiken des Einsatzes.

Unsere Ansprechpartner beraten Sie in den Bereichen:

  • Vertragsgestaltung bei IT-Projekten
  • Vertragsgestaltung Softwareerstellung
  • Vertragsgestaltung Softwareüberlassung
  • Vertragsgestaltung Softwaremietvertrag
  • Vertragsgestaltung Softwareleasingvertrag
  • Vertragsgestaltung Softwareanpassung
  • Vertragsgestaltung Softwareimplementierung
  • Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Angebot von Softwareerstellung, Softwareüberlassung, Softwareanpassung, Softwareimplementierung, Softwarepflege, Hardwarewartung, Webhosting,
  • Vertragsgestaltung Softwarepflegeverträge
  • Vertragsgestaltung  Provider-Verträge
  • Vertragsgestaltung Webhostingverträge
  • Vertragsgestaltung  Escrow
  • Absicherung der Software im Insolvenzfall
  • Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Internetseiten (z.B. Marktplätzen, Verkaufsportalen, Bewertungsportalen)
  • Prüfung von Internetverkaufsangeboten auf deren rechtliche Zulässigkeit
  • Prüfung von Internetseiten auf deren rechtliche Zulässigkeit
  • Vertretung von Personen und Unternehmen zur Sicherung der Reputation im Internet (z.B. Aussagen und Darstellungen in Internetforen, Blogs Bewertungsportalen zu Dienstleistungen und Personen)
  • IT-Arbeitsrecht (z.B. Richtlinien für unternehmensinterne Nutzung von E-Mail und Internet; Abmahnung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen wegen Nutzung von IT-Vorrichtungen)
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Apps (App-Erstellungsvertrag, App-Nutzungsvertrag)
  • IT-Outsourcing
  • Schutz von Software (Titelschutz, Markenschutz, Schutz der Idee/Know-how-Schutz)
  • Rechtliche Beratung beim IT-Datenschutz(Cloud Computing, Arbeitnehmerdatenschutz, Schutz von Nutzer-und Kundendaten)