So das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einigen aktuellen Entscheidungen (Urteile vom 2. Oktober 2015, Az.: 9 Sa 570/15, 9 Sa 569/15, 9 Sa 591/15, 9 Sa 1727/15). Geklagt hatten Arbeitnehmern, in deren Arbeitsverträgen neben einer Stundenlohnvereinbarung auch im Einzelfall festgelegte Regelungen für Weihnachts-und Urlaubsgeld. Diese wollte der Arbeitgeber durch die Änderungskündigungen abschaffen und stattdessen einen Stundenlohn in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes oder etwas über der Höhe desselben zahlen.
Das Gericht sah die Änderungskündigungen als unwirksam an, da zum einen die Existenz des beklagten Arbeitgebers nicht gefährdet sei und zum anderen die vereinbarten Zahlungen als zusätzliche Prämie und nicht als Arbeitslohn gelten würden und somit eine Streichung nicht möglich sei.