Auch zu solchen Fragen müssen gelegentlich Gerichte entscheiden, wie eine aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln zeigt (Urteil vom 6. Februar 2019, Az. 6 U 141/18). Zwei Unternehmen, die Plüschtiere über das Internet verkaufen, stritten um die Frage, ob die Angabe der Größe eines Plüschtieres in einem Onlineverkaufsangebotes durch die Angabe der diagonalen Größe irreführend ist und zusätzlich die Angabe zur Größe von „Scheitel bis zur Sohle erfolgen muss. Die Richter des OLG Köln sahen in der konkreten Darstellung keine Irreführung.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Bei Werbung mit Preisermäßigung eines eigenen Verkaufspreises muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden
- Generalanwalt am EuGH: Anmeldung für Newsletter kann, wenn Zweck nur die Geltendmachung von Ansprüchen nach der DSGVO, ggf. rechtsmissbräuchlich sein
- BAG:1.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Bewerber, wenn Arbeitgeber Daten über anhängige Strafverfahren erhebt und zur Grundlage einer Personalentscheidung macht, ohne eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO nutzen zu können
- Widerrufsbutton im B2C-E-Commerce ab dem 19. Juni 2026 Pflicht – Erste Infos
- LG Tübingen: Online-Werbung eines Hotels mit Hotelsternen ohne Einhaltung der Kriterien der Deutschen Hotelklassifizierung wettbewerbswidrig