Eine solche in Höhe von 10 EUR wurde durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg für unzulässig erklärt. In dem Berufungsverfahren wurde die Berufung per Beschluss zurückgewiesen (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 22.Dezember.2021, Az.:15 U 14/21). Ob Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt wurde oder wird, ist nicht bekannt. Das beklagte Unternehmen hat die Pauschale ohne Vorankündigung im Kontoauszug der betroffenen Kunden dargestellt und eingebucht. Es fehlte zum einen an einer Vereinbarung der Pauschale in den AGB oder über eine Vereinbarung mit den Kunden. Zum anderen sei ein Pauschale in dieser Höhe unabhängig vom Einzelfall nicht zulässig bzw. begründet.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LAG Düsseldorf: Arbeitsgerichte für Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz nach DSGVO und Klage eines ehemaligen Bewerbers zuständig
- OVG Berlin-Brandenburg: Herausgabeanspruch auf Kopie von personenbezogenen Daten nach Art.15 III DSGVO ausgeschlossen bei unzumutbarem Aufwand auf Seiten des Verantwortlichen
- BFH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO vor Finanzgerichten richtet sich immer gegen datenschutzrechtlich Verantwortlichen und nicht gegen den Spruchkörper des Finanzgerichts
- OLG Stuttgart: konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Hersteller von Gaming-Stühlen und Internet-Portal, zu dem Tests von Gaming-Stühlen veröffentlicht werden
- LG Dortmund: Verweigerungsrecht bei Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO aus der Teilnahme an Online-Glücksspielen wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Rechts, wenn Daten dem Auskunftsbegehrenden vorliegen müssten