Der Bundesrat hat am 29. Januar 2016 der Einführung des Verbandsklagerechts für Datenschutzverstöße zugestimmt. Die Neuregelungen treten nach Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Damit werden die Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz einer weitergehenden Kontrolle z.B. durch die Verbraucherzentralen oder eine IHK unterworfen. Dies können nunmehr Verstöße von Unternehmen im Bereich des Datenschutzes mit Verbraucherbezug mittels Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren auf Unterlassung verfolgen, wenn dort eine kommerzielle Nutzung erfolgt (z.B. unerwünschte Nutzung personenbezogener Daten für Werbung, Einsatz von Analyseprogrammen ohne Einwilligung des Nutzers)
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