So das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 26. Februar 2016, Az.: 6 U 90/15, nicht rechtskräftig). Der Internetplattformbetreiber Amazon hatte Kunden von der weiteren Nutzung von erworbenen digitalen Inhalten ausgesperrt und sich dabei auf eine Regelung in den Nutzungsbedingungen berufen, die es ermöglichte Nutzer „auszusperren“, wenn diese gegen „anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.“ Diese Regelung stellt nach Ansicht des Gerichts einen unangemessene Benachteiligung dar, da nach den Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch unzulässig ist, da vor allem unklar sei, in welchen Fällen eine solche Maßnahme drohe.