So das Landgericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 25. Januar 2016, Az. 16 O 38/16). Der abgemahnte Makler hatte in einer Zeitung eine Anzeige aufgegeben, mit der nach einer Immobilie suchte. Dabei hatte er sich aber Arzt ausgegeben. Aufgrund der angegebenen Mobilfunknummer konnte die Anzeige dem Makler zugeordnet werden. Auf Betreiben der Wettbewerbszentrale wurde der Makler wegen einer wettbewerbsrechtlichen Irreführung zur Unterlassung verurteilt, seine Maklertätigkeit entsprechen zu verschleiern.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OVG Schleswig: Übermittlung von Fahrzeugdaten durch das Kraftbundesamt an örtliche Zulassungsbehörde nach Nichtteilnahme am Software-Update im Rahmen eines Rückrufes von Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit. e,) III lit. b) DSGVO gedeckt
- OLG Rostock: Werbung in Onlineverkaufsangebot für Textilien ohne pflichtige Angabe der Zusammensetzung des Produktes auf der Bestellabschlussseite ist Verstoß gegen das UWG
- OLG Nürnberg: konkrete Wettbewerbsverhältnis nach § 2 I 4 UWG zwischen Prozessfinanzierer und Unternehmen, dass als Beratungsgesellschaft Unterlagen für Entscheidungen eines Prozessfinanzierers vorbereitet
- OLG Köln: Werbung mit Bewertungen, die ein Produkt vor dessen Veränderung betrafen, im Rahmen eine trotz Produktänderung weiterhin genutzten Artikelbeschreibung auf Internetverkaufsplattform ist irreführend nach § 5 UWG
- LG Bochum: Fehlende Angaben eines bestehenden Mindestbestellwertes in Google Anzeigen ist Verstoß gegen § 5 UWG