So das Landgericht München I in einer aktuellen, noch nicht rechtskräftigen, Entscheidung (Urteil vom 13. Juli 2016, Az.:37 O 15268/15). Zum Zeitpunkt der Abmahnung hatte das beklagten Unternehmen auf seinem Internetportal die Information, dass das Portal als Vermittler von Versicherungsverträgen auftritt und tätig wird, unter dem Menüpunkt „Erstinforamtion“ dargestellt. Dies reichte dem Gericht nicht aus, um eine klare und vor allem schnell auffindbare Information zu gewährleisten.