So das Oberlandesgericht Celle in einem Hinweisbeschluss in einem Berufungsverfahren, mit dem auf die Unbegründetheit der Berufung hingewiesen wurde (Beschluss vom 08. Mai 2018, Az.: 13 U 12/18). Ob die Berufung zurückgenommen wurde, ist dem Schreiber des Beitrages nicht bekannt. Ein Kfz-Händler hatte über seinen Facebook-Account einen Beitrag eines Kfz-Herstellers zu einem bestimmten Kfz-Modell, das positiv getestet worden war, geteilt. Jedoch fehlt in dem Beitrag auf dem Facebook-Acoount des Kfz-Herstellers unstreitig die Angabe zur CO2-Emission. Im Verfahren war streitig, ob das Teilen des Beitrages unter den Begriff der Werbung nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV fällt. Dies bejahte das Gericht und damit auch den Unterlassungsanspruch.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Koblenz: 100 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Kontrollverlust über Telefonnummer nach Scraping von personenbezogenen Daten aus Sozialem Netzwerk
- OLG Brandenburg: Mehr als 600 Bewertungen in mehr als 15 Jahren auf Internetauktionsplattform sowie Verkauf von Waren aus verschiedensten Produktgruppen = Verkäufer ist nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
- BGH: 500 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für unberechtigte Einmeldung von personenbezogen Daten durch Telekommunikationsdienstleistungsanbieter nach Vertragswideruf an Schufa angemessen
- BGH: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art 82 DSGVO wegen Verwendung von E-Mail-Adresse ohne Einwilligung für E-Mail-Werbung, wenn Schaden nicht hinreichend dargelegt und bewiesen wird
- OLG Zweibrücken: Überlässt der Ehepartner seinen E-Mail-Account nebst Passwort, kann Anscheinsvollmacht und damit Stellvertretung für über diesen E-Mail-Account verschickte Willenserklärungen entstehen