So das Landgericht Flensburg in einem Unterlassungsklageverfahren zwischen einem Wettbewerbsverein und einem umsatzstarken Möbelhändler (Urteil vom 10. Juli 2020, Az.: 6 HKO 42/19). Die Höhe wurde unter anderem deswegen als begründet angesehen, da es bereits zahlreiche Verstöße gegen eine Unterlassungserklärung gab.
Vertragsstrafe von 30.000 EUR bei wiederholtem Verstoß gegen Unterlassungserklärung wegen unzulässiger geschäftlicher Handlung nach UWG angemessen
Allgemein, E-Commerce / Wettbewerbsrecht
