So das Oberlandesgericht München in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 20. Oktober 2016, Az.: 6 O 2045/16). Das Gericht hat im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Streitsverfahren zu klären, ob und in wie weit die Verwendung hier zur Bezeichnung von Textilien ein Verstoß gegen die EU-Textilkennzeichnungsverordnung darstellt, die zugleich eine spürbare Beeinträchtigung im Sinne des § 3a UWG verursacht. Dies bejaht das Gericht, da insoweit nicht die korrekte Bezeichnung gewählt worden ist und somit auch eine spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbsrechts vorliege. Zugleich sahen die Richter jedoch in der Verwendung der Bezeichnung „Cotton“ nur eine beschreibende Angabe für die Stoffbezeichnung „Baumwolle“ und hier trotz des Nichtauftauchens des Begriffes „Cotton“ im Rahmen der EU-Textilkennzeichenverordnung und der dortigen Anlagen keine spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbsrechtes, da der Begriff „Cotton“ für Baumwolle umgangssprachlich sei.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit Produktbewertungen, deren Abgabe mit Gewinnspielteilnahme verbunden waren, ist irreführend nach § 5 UWG, wenn die Information der Gewinnspielteilnahme als Bewertungshintergrund nicht ausreichend klar im Zusammenhang mit der Bewertungsnutzung dargestellt wird
- OLG Frankfurt a.M.: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO kann auch durch ein sog. Self-Service-Tool durch Anbieter eines Sozialen Netzwerkes erfüllt werden
- OLG Frankfurt a.M.: Vertrag zur Implementierung eines auf Standardsoftware basierenden ERP-Systems ist meistens ein Vertrag mit Elementen aus dem Dienst- und Werkvertragsrecht
- OLG München: Online-Bewertungsanbieter muss aufgrund einer Rüge eines Bewerteten aktiv werden und die Beschwerde prüfen; Geschieht dies nicht, so besteht ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer Bewertung
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden