Das Gericht hatte sich mit den Handlungen in einem Versandzentrum des Versandhandelsunternehmens zu beschäftigten, nach dem gegen eine Untersagung der zuständigen Landesbehörde Klage erhoben worden. Das Gericht setzt sich in dem Urteil vom 9.Februar 2023 (Az.:     10 A 6199/20) mit den konkreten genutzten Softwaretools und deren Vorgängen der Datenerhebung und der nachfolgenden Auswertung der erhobenen personenbezogenen Daten auseinander.