So das Landgericht Karlsruhe in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung (Urteil vom 25.Mai.2016, Az.: 18 O 7/16). Es war streitig, ob der Anbieter des Computerspiels das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, dass bestand, wirksam zum Erlöschen gebracht hat. Dabei stellt das Gericht als Voraussetzung fest, dass hier das Angebot von virtuellem Spielgeld bei einem Computerspiel das Angebot eines digitalen Inhaltes (wie z.B. ein E-Book) sein, so dass grundsätzlich das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen eingreife.